ERSTE SCHRITTE


ARZT BENACHRICHTIGEN

  • Sterbefall zu Hause oder im Seniorenheim:
    Bei einem Todesfall zu Hause, im Senioren- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung (Totenschein) ausstellen kann. Im Senioren- oder Pflegeheim übernehmen die Mitarbeiter die Verständigung des Arztes.
  • Sterbefall im Krankenhaus:
    Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird die Todesbescheinigung durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt.


BESTATTER BENACHRICHTIGEN

Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem möglichst früher Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann.
Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der/die Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er kann in vielen Bundesländern bis zu 36 Stunden zu Hause aufbewahrt werden, damit die Angehörigen Abschied nehmen können.


BENACHRICHTIGUNG DER ANGEHÖRIGEN

Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem möglichst früher Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann.
Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der/die Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er kann in vielen Bundesländern bis zu 36 Stunden zu Hause aufbewahrt werden, damit die Angehörigen Abschied nehmen Können.

WICHTIGE DOKUMENTE


Persönliche Unterlagen

  • Personalausweis des/der Verstorbenen

  • Todesbescheinigung vom Arzt: Die Gebühren für diese Leistungen müssen von den Angehörigen getragen werden, da die Krankenkassen diese hierfür nicht mehr übernehmen.


PERSONENSTANDSURKUNDEN

Grundsätzlich ist ein Auszug aus dem Familienbuch vorzulegen.
Sollte dieser nicht vorhanden sein, genügt die Vorlage der Urkunden, die den Personenstand des Verstorbenen nachweisen.

  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

Personalstandsurkunden in ausländischer Sprache:
Diese müssen im Original und zusätzlich von einem vereidigten Dolmetscher vorgelegt werden.


RENTENNUMMER

Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis.
Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden. Ebenfalls benötigt werden Angaben zu betrieblichen Renten.


VERSICHERUNG UND VORSORGE

  • Bestattungsvorsorgevertrag:
    Falls ein solcher von dem/der Verstorbenen im Vorfeld abgeschlossen wurde, um mit einem Bestatter die Gestaltung der Beerdigung anhand der Wünsche des Verstorbenen zu besprechen.
  • Versicherungsunterlagen:
    Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherungen (einige Institutionen, z.B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen ein Sterbegeld)


TESTAMENT UND VERFÜGUNGEN

  • Testament, Erbvertrag oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
  • Letztwillige Verfügung, falls eine Einäscherung und gegebenfalls darüber hinaus eine Seebestattung gewünscht wird. Falls diese nicht vorliegt, können dies direkte Angehörige entscheiden.


SONSTIGE UNTERLAGEN

Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.

ERLEDIGUNG DER
FORMALITÄTEN

Hierbei helfen wir Ihnen gerne!

  • Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes. Es muss nicht überall eine Original-Sterbeurkunde vorgelegt werden – bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen reicht eine Kopie.
    Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss ein Original vorliegen.
  • Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
  • Terminfestlegung bei der Gemeinde/Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung/Bestattung
  • Terminfestlegung mit dem Pfarrer/Trauerredner
  • Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier (Organist, Musiker, CD)
  • Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier
  • Auslegung einer Kondolenzliste
  • Bestellung von Blumen, Kränzen, Handsträußen
  • Aufgabe von Traueranzeigen in der Tagespresse
  • Druck von Trauerbriefen oder -karten und Toten-/Gedenkzetteln
  • Vereinbarung eines Beerdigungskaffees
  • Aufgabe von Dankanzeigen
  • Druck von Dankbriefen und -karten

ERLEDIGUNG DER
FORMALITÄTEN

Hierbei helfen wir Ihnen gerne!

  • Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes. Es muss nicht überall eine Original-Sterbeurkunde vorgelegt werden – bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen reicht eine Kopie.
    Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss ein Original vorliegen.
  • Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
  • Terminfestlegung bei der Gemeinde/Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung/Bestattung
  • Terminfestlegung mit dem Pfarrer/Trauerredner
  • Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier (Organist, Musiker, CD)
  • Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier
  • Auslegung einer Kondolenzliste
  • Bestellung von Blumen, Kränzen, Handsträußen
  • Aufgabe von Traueranzeigen in der Tagespresse
  • Druck von Trauerbriefen oder -karten und Toten-/Gedenkzetteln
  • Vereinbarung eines Beerdigungskaffees
  • Aufgabe von Dankanzeigen
  • Druck von Dankbriefen und -karten

ERLEDIGUNG DER
FORMALITÄTEN

Hierbei helfen wir Ihnen gerne!

  • Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes. Es muss nicht überall eine Original-Sterbeurkunde vorgelegt werden – bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen reicht eine Kopie.
    Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss ein Original vorliegen.
  • Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
  • Terminfestlegung bei der Gemeinde/Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung/Bestattung
  • Terminfestlegung mit dem Pfarrer/Trauerredner
  • Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier (Organist, Musiker, CD)
  • Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier
  • Auslegung einer Kondolenzliste
  • Bestellung von Blumen, Kränzen, Handsträußen
  • Aufgabe von Traueranzeigen in der Tagespresse
  • Druck von Trauerbriefen oder -karten und Toten-/Gedenkzetteln
  • Vereinbarung eines Beerdigungskaffees
  • Aufgabe von Dankanzeigen
  • Druck von Dankbriefen und -karten

ZUSAMMENFASSUNG


WAS IST ZU TUN NACH DEM TOD EINES ANGEHÖRIGEN?

  • Arzt benachrichtigen
  • Bestatter benachrichtigen
  • Angehörige benachrichtigen
  • Wichtige Dokumente zusammenstellen

WICHTIGE DOKUMENTE IM TODESFALL:

  • Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Personenstandsurkunden
  • Gegebenfalls Rentennummer

Kontaktieren Sie uns unter

wilhelm.warburg@t-online.de
+49 5641 4421
Gebrüder-Warburg-Platz 4,
34414 Warburg
Bürozeiten (und nach telefonischer Absprache)
Montag
Dienstag
Mittwoch
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& Feiertage
8.00 – 17.00 Uhr
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Nach telefonischer Absprache.